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Vermietungspreise 2010 |
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Zeitraum |
Grundpreis
Euro |
zuzüglich pro
Person älter 12 Jahre
Euro |
zuzüglich pro Kind
bis 12 Jahre
Euro |
In der
Hauptsession min. Mietdauer |
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02.01. -
30.04.2010 |
50,- |
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7 Übernachtungen
Samstag bis
Samstag |
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01.05. -
15.06.2010 |
70,- |
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15.06. -
15.09.2010 |
100,- |
20,- |
10,- |
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15.09. -
15.10.2010 |
70,- |
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15.10. -
19.12.2010 |
50,- |
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19.12. -
02.01.2011 |
100,- |
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Nutzung
am Anreisetag ab 15:00 Uhr, am Abreisetag bis 10:00 Uhr, jeweils
Samstags |
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Die
genannten Preise gelten pro Übernachtung für die angegebene
Mindestmietdauer
und einer Nutzung durch max. 5 Erwachsene oder durch
max. 4 Erwachsene mit 2 Kinder. |
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Mindestens jedoch 2 Erwachsene und 1 Kind älter als 3 Jahre. Kind bis 3
Jahre kostenlos. |
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Alter und
Namen der einzelnen Personen sind bei der Buchung verbindlich anzugeben. |
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Ein Babybett und ein
Hochstuhl sind im Ferienhaus vorhanden. |
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Im Mietpreis enthalten
sind:
- Endreinigung;
Reinigungsgeräte wie Staubsauger, etc. sind im Haus vorhanden.
- Pkw - Stellplatz
am Haus, Rasen-Grundstück mit gepflasterter Terrasse.
- Kosten für Strom,
Wasser und der Fussboden-Heizung in allen Räumen
- Bettwäsche;
Wechsel bei Mieterwechsel, spätestens jedoch nach 14 Übernachtungen
- Handtücher; je 2
Hand- und Duschtuch p. Person, Küchentücher, Wechsel wie Bettwäsche
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Folgende Geräte zur
kostenfreien Nutzung sind im Ferienhaus vorhanden:
- Küche mit Besteck,
Geschirr, Töpfe, Kaffeemaschine, Heisswasser-Kocher, Toaster,
Ceran-Feld mit 4 Kochfelder, Backofen, Microwelle, Geschirrspüler,
Kühlschrank,
- Tiefkühlschrank,
Waschmaschine, Trockner, Dampf-Bügeleisen mit Bügelbrett;
-
Glasfront-Kaminofen, TV-Flachbildschirm 32", 5 in 1 HiFi-Anlage mit
CD/DVD-Spieler (MP3-fahig)
- Holzhaus mit 2
Fahrräder 28", Terrassenmöbel, Sonnenschirm, Holzkohle-Grill,
Strandkorb
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Die Kurtaxe ist nicht im
Preis enthalten und im Tourismusbüro der Gemeinde zu zahlen. |
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Die
Vermietung erfolgt von Privat an Privat und ausschliesslich auf
Grundlage meiner AGB. |
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Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
über die
Privatvermietung eines Ferienhauses in der Dünenresidenz in
D-18551
Glowe auf Rügen. |
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Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten zwischen dem
Mieter und Vermieter als vereinbart. Abweichungen zu diesen AGB gelten
nur, wenn sie schriftlich vom Vermieter bestätigt wurden. Der
Mietgegenstand dieser Privatvermietung umfasst die Nutzung des
Grundstücks mit Ferienhaus, Gerätehaus, Terrasse und PKW-Abstellplatz,
einschließlich aller darauf befindlichen festen und beweglichen Geräte,
Möbel, Einrichtungsgegenstände und Materialien, für die Dauer der
Vermietung. Außerdem die Nutzung aller allgemeinen Einrichtungen
innerhalb der Dünenresidenz-Anlage, wie z. Bsp. Kinder-Spielplatz,
Straßen, Wege und Parkplätze.
Die
Privatvermietung kommt durch schriftliche Bestätigung und Zahlung des
Mietpreises zustande. Nachdem der Mieter sein Interesse dem Vermieter
mitgeteilt hat, erhält er vom Vermieter ein unverbindliches Angebot.
Einigen sich Mieter und Vermieter erfolgt eine schriftliche Bestätigung
des Vermieters in 2-facher Ausfertigung per Post oder Email. Eine
Ausfertigung soll der Mieter innerhalb von 2 Wochen unterschrieben an
den Vermieter zurück senden. Gleichzeitig überweist der Mieter die
Anzahlung auf den Mietpreis auf das Bankkonto des Vermieters. Nachdem
die vom Mieter unterschriebene Bestätigung und die Anzahlung beim
Vermieter innerhalb von 2 Wochen eingegangen sind, ist die Vermietung
für beide Seiten verbindlich. Spätestens 1 Monat vor Mietbeginn
überweist der Mieter die Restzahlung zum Mietpreis, zuzüglich der
Kaution, auf das Bankkonto des Vermieters. Erfolgt die Anzahlung nicht
termingerecht oder die Restzahlung zum Mietpreis, zuzüglich evtl.
Kaution, nicht spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn, besteht für den
Mieter kein Leistungsanspruch und die Privatvermietung ist nicht
zustande gekommen.
Mietpreise,
Saisonzeiten und Mindest-Mietzeiträume sind in der Preisliste
beschrieben. Die Kaution wird separat erhoben. Die obligatorische
Kurtaxe der Gemeinde Glowe ist im Mietpreis nicht enthalten und muss vom
Mieter bei Ankunft zusätzlich bezahlt werden. Der Vermieter ist u.U.
verpflichtet die Kurtaxe im Auftrag der Gemeinde zu erheben und
abzuführen. |
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Kaution:
Eine Kaution für die Abdeckung eventueller Schäden hinterlegt der Mieter
in bar bei Mietbeginn vor Ort beim Betreuungspersonal. Sind während der
Mietdauer keine Schäden aufgetreten, erhält der Mieter spätestens 1
Monat nach Einreichung der Kautionsquittung die hinterlegte Kaution auf
ein vom ihm benanntes Bankkonto vom Vermieter zurück überwiesen. Sind
Schäden aufgetreten die der Mieter zu verantworten hat oder fehlen
Einrichtungsgegenstände oder sonstiges Inventar, werden die
Wiederbeschaffungskosten durch die Vermieterin dem Mieter in Rechnung
gestellt und soweit möglich bei der hinterlegten Kaution in Abzug
gebracht. Durch Bekanntgabe einer bestehenden Haftpflichtversicherung an
den Vermieter, kann auf die Kaution verzichtet werden.
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Leistungen:
Der Mietpreis schließt folgende Leistungen der
Vermieterin ein: 1.)Überlassung des Mietobjektes zur Nutzung während der
Mietdauer. 2.) Überlassung von Bettwäsche, Hand-und Duschtücher,
Geschirrtücher während der Mietdauer zur Nutzung in den Räumen des
Ferienhauses. 3.) Übernahme der Energiekosten (Wasser, Strom, Heizung)
durch den Vermieter. 4.) Endreinigung.
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Belegung des Ferienhauses:
Der Mietvertrag gilt für die
vereinbarte Zahl und Alter der Erwachsenen und Kinder. Die
Übernachtung erfolgt nur in den Schlafräumen im Obergeschoss. Eine
Übernachtung auf Couch, Sessel, o.ä. im Erdgeschoss ist nicht gestattet.
Bei ungenehmigter Überbelegung kann der
Vermieter die Vereinbarung frist- und entschädigungslos kündigen und den
gezahlten Mietpreis einbehalten. Bei nachträglich festgestellter
Überlegung kann der Vermieter einen angemessenen Aufpreis verlangen.
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Ankunft und Abreise:
Die Schlüssel für das Ferienhaus werden dem Mieter bei
Mietantritt vom Betreuungspersonal übergeben. Während des
Ferienaufenthaltes ist der Mieter für die gesicherte Aufbewahrung der
Schlüssel verantwortlich. Der Gast verpflichtet sich, den Schlüssel in
jedem Fall beim Auszug aus dem Ferienhaus an das Betreuungspersonal
persönlich zurückzugeben. Die Übernahme des Mietobjektes durch den
Mieter erfolgt direkt vor Ort zum vereinbarten Mietbeginn. Das
Mietobjekt kann am Tag des Mietbeginns im Zeitraum von 15 Uhr bis 16 Uhr
vom Betreuungspersonal übernommen werden. Die Rückgabe des Mietobjektes
und des Schlüssels muss am vereinbarten Abreisetag spätestens bis um 10
Uhr erfolgen. Nach Rücksprache und entsprechender Vereinbarung zwischen
Mieter und Betreuungspersonal kann eine vorzeitige Rückgabe vereinbart
werden.
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Hausordnung:
Der Mieter hält das Mietobjekt in ordentlichem Zustand,
insbesondere hält er sich an die Regeln der Gemeinde Glowe bezüglich der
Mülltrennung. Der Mieter kann das zuletzt benutzte Geschirr und den
Tagesabfall vom Abreisetag stehen lassen und hinterlässt das Haus
ansonsten besenrein und aufgeräumt. Rauchen ist innerhalb des
Ferienhauses nur im Erdgeschoss erlaubt. Auch beim Rauchen auf dem
Balkon und der Terrasse sind Aschenbecher zu benutzen. Kippen und Asche
dürfen nicht auf das Grundstück geworfen werden. Das Mitbringen von
Hunden oder anderen Haustieren ist anzumelden und vom Vermieter
ausdrücklich zu gestatten. Der Aufenthalt von Hunden oder anderen
Haustieren im Obergeschoss (Schlafräume) ist nicht gestattet. Kosten die
durch zusätzliche Reinigung oder Ersatz von Bettwäsche, Teppichen, etc.
entstehen werden zusätzlich berechnet.
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Rücktritt vom Mietvertrag:
Bei Rücktritt von der
Reservierung/Mietvereinbarung bleibt der Anspruch des Vermieters auf den
vereinbarten Mietpreis bestehen. Dabei sind die Gründe des Nichtantritts
unerheblich. Dies gilt auch bei vorzeitigem Auszug. Im Falle des
Rücktritts des Mieters besteht ein pauschalierter Anspruch des
Vermieters an Gebühren (in Prozent vom Gesamt-Mietpreis), nämlich 3
Monate und länger vor Mietbeginn in Höhe von 30 % des vereinbarten
Mietpreises, 2 Monate bis 3 Monate vor Mietbeginn in Höhe von 60% des
vereinbarten Mietpreises, 1 Monat und weniger vor Mietbeginn oder bei
Nichtantritt in Höhe von 90% des vereinbarten Mietpreises. Der Vermieter
empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung bei einer
Versicherungsgesellschaft nach Wahl des Mieters.
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Mängel und Schäden am Mietobjekt:
Der Mieter verpflichtet
sich, Mängel, Schäden oder Probleme mit der Energieversorgung dem
Betreuungspersonal und bei gravierendem Umfang zusätzlich dem Vermieter
umgehend telefonisch zu melden. Dasselbe gilt für den Verlust der
Schlüssel, in diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, ohne weitere
Rücksprache mit dem Mieter eine neue Schließanlage zu Lasten des Mieters
einbauen zu lassen. Der Mieter haftet für von ihm oder Dritten in seiner
Verantwortung (z.B. Begleitpersonen, Gäste und Besucher) verursachte
Schäden am Mietobjekt oder abhanden gekommenen
Einrichtungsgegenständen/Inventar.
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Haftung für Schäden des Mieters und Dritter:
Der Mieter, seine Begleiter
und Besucher, und die von ihnen mitgeführten Sachen sind während der
Mietdauer durch den Vermieter nicht versichert, auch nicht wenn die
Ursache im Zusammenhang mit dem Mietobjekt entstanden sind. Der
Vermieter übernimmt keinerlei Haftung, egal für welche Schäden. Es
haftet allein der Mieter.
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Nicht in Anspruch genommene Leistungen:
Nimmt der Mieter aus von dem
Vermieter nicht zu vertretenden Gründen oder wegen höherer Gewalt
Leistungen nicht in Anspruch oder bemängelt diese, so besteht kein
Anspruch des Mieters auf Rückvergütung des Mietpreises, auch nicht
anteilig.
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Störungen durch den Mieter:
Der Vermieter kann während
des Aufenthaltes des Mieters und der Begleitpersonen die
Mietvereinbarung ohne Rückvergütung der Miete kündigen, wenn der Mieter,
seine Begleitung oder Besucher den Vertrag (Hausfrieden, gemeindliche
und gesetzliche Vorschriften, vertragswidriger Gebrauch) trotz (auch
mündlicher) Abmahnung nachhaltig stören.
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Haftungsausschluss des Vermieters:
Der Vermieter übernimmt
keinerlei Haftung, insbesondere im Falle von Leistungsstörungen oder
Unmöglichkeit der Leistung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass eventuelle Störungen oder Beeinträchtigungen die durch
Bautätigkeit oder Pflegearbeiten auf dem Gelände der Dünenresidenz
entstehen können, bei der Mietpreisermittlung berücksichtigt wurden und
keinen Mangel darstellen.
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Salvatorische Klausel:
Sollte ein Teil dieser AGB unwirksam sein oder werden, so
wird hiervon nicht die Wirksamkeit der anderen Teile beeinträchtigt. An
die Stelle der unwirksamen Teile treten Vereinbarungen, die dem Sinn des
unwirksamen Teiles am ähnlichsten sind.
Als
Gerichtsstand für eventuelle gerichtliche Streitigkeiten gilt Düsseldorf
als vereinbart.
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